Das können Sie gegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren tun

Leider kommt Diskriminierung in Bewerbungsverfahren aufgrund des Alters immer wieder vor. Bewerbungen von Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben, werden von den Personalern teilweise gar nicht erst angesehen, da sie durch das Raster fallen. Das ist zwar offiziell verboten, aber leider in vielen Betrieben gängige Praxis. In der Absage wird natürlich nie davon die Rede sein, dass das Alter der Grund war. Denn damit würden sich die Betriebe strafbar machen.

 

Warum tritt Altersdiskriminierung auf?

Wir leben in einer Gesellschaft, die auf die Jugend ausgerichtet ist. Mit einem jungen Alter werden gerade im Arbeitsleben Dynamik, Innovation, neue Idee, Schnelligkeit und Leistungsfähigkeit verbunden. In der Werbung sieht man vor allem junge Menschen und so glauben auch viele Arbeitgeber, dass es wichtig ist, nur junge Menschen einzustellen. Das ist per se nicht falsch. Doch was ist mit der Berufserfahrung, die ältere Arbeitnehmer mitbringen? Wer jahrzehntelang in einer Branche tätig war, ihr beim Wachsen zugesehen hat und Krisen gemeistert hat, kann aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen. Ältere Arbeitnehmer haben schon viel erlebt, sie sind in der Regel resilienter und krisensicherer. Während junge Arbeitnehmer in viele Situationen erst hineinwachsen müssen, können ältere Arbeitnehmer hier auf ihre eigenen Erfahrungen zurückgreifen. Dabei gilt im Arbeitsleben jemals oftmals schon als alt, wer in die Kategorie 40plus fällt. Oft sagt man, dass man Karriere zwischen 30 und 40 macht. Wer mit Mitte 40 eine bestimmte Stufe noch nicht erreicht hat, gilt als nicht fähig und muss oft den jüngeren Platz machen.

Manche Menschen werden unverschuldet arbeitslos, weil die eigene Firma auf einmal Konkurs anmelden muss oder weil aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen Stellen abgebaut werden. Wer dann aufgrund seines Alters keine Stelle mehr findet, wird hart getroffen und teilweise kann das sogar existenzbedrohend sein.

 

Das Recht auf Gleichbehandlung: Das österreichische Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG)

Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz in der Arbeitswelt regelt, dass niemand im Bewerbungsprozess aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt werden kann. Dabei geht es um die folgenden Faktoren:

  • Geschlecht
  • Ethnische Zugehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Weltanschauung
  • Alter
  • Sexuelle Orientierung

 

Das Gesetz sieht nicht nur vor, dass die Auswahl eines geeigneten Bewerbers frei von Diskriminierung erfolgt, sondern auch, dass alle Formulierungen frei von diskriminierenden Bestandteilen sein müssen. Ein Arbeitgeber darf also nicht gezielt nach einem Berufseinsteiger zwischen 25 und 30 Jahren oder nach einem Projektleiter zwischen 30 und 40 Jahren suchen. Auch ein Unternehmen, das nach einer Verstärkung für das junge Team sucht, macht sich der Diskriminierung strafbar, wenn es so eine Aussage öffentlich in einer Stellenausschreibung verwendet. Solche Formulierungen verstoßen eindeutig gegen das Gesetz und können im Falle eines Falles als objektive Beweise vorgelegt werden.

 

Altersdiskriminierung bei Beförderungen und Fortbildungen

Altersdiskriminierung tritt leider nicht nur bei Bewerbungen auf. Es gibt sie auch oft, wenn man sich innerhalb einer Firma weiterqualifizieren will. Oft werden Bewerbungen älterer Arbeitnehmer auf höhere Positionen abgelehnt, weil man sie lieber einem/r jungen aufstrebenden Kollegen/in geben möchte. Lange Betriebszugehörigkeit, Verlässlichkeit, Loyalität und Erfahrung werden in einem solchen Fall gänzlich außen vor gelassen. Zurück bleibt ein enttäuschter Mitarbeiter.

Ein ähnliches Vorgehen erlebt man bisweilen bei Fortbildungen. Auch diese gesteht man eher jüngeren Mitarbeitern zu, weil man vermutet, dass sie noch mehr Biss haben oder dem Unternehmen langfristig mehr bringen. Dabei ist es für jedes Unternehmen wichtig, jeden Mitarbeiter, der sich noch weiterentwickeln will, zu fördern. Der junge Mitarbeiter nimmt vielleicht noch die Fortbildung mit und bewirbt sich im nächsten Jahr bei der Konkurrenz. Da kann es die langfristig bessere Entscheidung sein, in einen loyalen älteren Kollegen zu investieren, der das Unternehmen nicht bei der nächsten Gelegenheit verlässt.

 

Was Sie konkret gegen Altersdiskriminierung tun können

Sie haben jahrelange Erfahrung, sich immer weitergebildet, top Arbeitszeugnisse und dennoch hagelt es bei der Bewerbung eine Absage nach der Anderen. Das kann frustrieren, vor allem, wenn man den Verdacht hat, dass der einzige Grund das Alter ist und allein deswegen weniger auf die eigenen Fähigkeiten geschaut wird.

Leider existieren bei vielen Arbeitgebern und in Personalabteilungen falsche Assoziationen mit dem Alter. Statt Erfahrung, Weitsicht und Gelassenheit, die im Berufsleben wichtig sind, sieht man hier vielleicht nur mangelnden Enthusiasmus, fehlende Leistungsfähigkeit und eine höhere Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und damit größere Ausfallzeiten.
Bei einem Verdacht auf Altersdiskriminierung gibt es einige Stellen, an die Sie sich wenden können. Bei einem tatsächlichen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz gibt es einen Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz.

 

Sich an den Betriebsrat wenden

Eine gute Anlaufstelle bei einem Verdacht der Altersdiskriminierung ist der Betriebsrat, vorausgesetzt das Unternehmen ist groß genug, dass es über einen verfügt. Der Betriebsrat ist in der Regel offen für die Belange von Bewerbern und Arbeitnehmern.

 

Kontakt mit der Antidiskriminierungsstellen in Ihrem Bundesland aufnehmen

Jedes Bundesland verfügt über eine Antidiskriminierungsstelle. Ihre Aufgabe ist es, betroffene Personen zu informieren, sie zu beraten und sie bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen. Im Falle einer offiziellen Beschwerde führt ein Beauftragter der Antidiskriminierungsstelle einen Vermittlungsversuch zwischen beiden Parteien durch. Es ist auch Aufgabe der Stelle, eigene Untersuchungen durchzuführen und dafür zu sorgen, dass niemand aufgrund der eingereichten Beschwerde später benachteiligt wird.

Bei einem Verdacht auf Altersdiskriminierung ist es wichtig, den Vorfall innerhalb von zwei Monaten zu melden. Wichtig ist, dass Sie das in schriftlicher Form bei dem Unternehmen tun, das Sie der Diskriminierung verdächtigen.

 

Der Pensionistenverband (PVOE) als Anlaufstelle

Ist man als Rentner auf der Suche nach einer neuen Anstellung oder einem Nebenjob und fühlt sich bei der Bewerbung benachteiligt, kann auch der Pensionistenverband eine wichtige Anlaufstelle sein. Die Organisation setzt sich für die Rechte von Pensionisten ein und ist so etwas, wie deren Lobby. Der Pensionistenverband verfügt über eigene Vertretungen in allen Bundesländern.

 

Arbeitssuche als Rentner – darauf müssen Sie achten

Sucht man heute als Rentner einen Nebenjob, weil man die eigene Rente aufbessern will, ist das nicht automatisch von Erfolg gekrönt. Dabei sind Rentner in vielen Bereichen eine Ergänzung des Arbeitsmarktes. Oft sind sie ruhiger, können auf eine lange Erfahrung zurückblicken und tun das, was sie tun einfach gerne. Nicht umsonst gibt es heute Unternehmensberatungen, bei denen Rentner ihr Fachwissen aus jahrzehntelanger Berufserfahrung an junge Menschen weitergeben.

Dass man aber auch jenseits des Rentenalters noch gute Leistungen bringen kann, zeigen auch die vielen Beispiele von Selbstständigen. Viele Rechtsanwälte, Ärzte oder Unternehmensinhaber würden gar nicht auf die Idee kommen, mit 65 plötzlich den Stift fallen zu lassen und mit der Arbeit aufzuhören.

Übrigens kann sich jeder als Rentner auf freie Stellen bewerben. Meist gibt es keine Altersgrenzen, es sei denn es gibt einen Tarifvertrag, der ein Höchstalter vorsieht. Dann dürfen Rentner bei der Einstellung abgelehnt werden.

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