Fernstudium in Bildungskarenz: So funktioniert’s!

Die Bildungskarenz kann ein idealer Startpunkt sein, um eine Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren. Hierbei hoffen viele Menschen auf ein Fernstudium. Wie geht das in Österreich? Was ist die Karenzzeit überhaupt? Für wen kommt die Bildungskarenz infrage und was ist nötig, um sie zu nutzen? Dieser Artikel informiert Sie über die Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Der Wunsch nach einer Weiterbildung besteht bei etlichen Angestellten in Unternehmen. Das Arbeitsverhältnis bietet häufig wenig Spielraum, um gezielt Bildungsmaßnahmen zu nutzen. Für solche Fälle kann die sog. Bildungskarenz geeignet sein. Hierbei bleibt das gewohnte Arbeitsverhältnis bestehen. Arbeitskräfte können aber freigestellt werden, um die Weiterbildung voranzutreiben. Dabei sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Denn es existieren sowohl Vorgaben als auch Einschränkungen.

 

Bildungskarenz für das Fernstudium nutzen – wie geht das?

Arbeitskräfte bekommen bspw. kein Gehalt in der Zeit der Karenz. Daneben können Sie max. 12 Monate verwenden, um sich zu bilden. Noch dazu müssen diese 12 Monate innerhalb von 4 Jahren stattfinden, um eine Weiterbildungsmaßnahme abzuschließen. Dazu kann auch ein Fernstudium zählen.

Ein Fernstudium ist normalerweise ohne Präsenzpflicht. Das bedeutet, es kann zu jeder Zeit und an jedem Ort durchgeführt werden. Es braucht lediglich einen Internetzugang. Postsendungen können ebenfalls denkbar sein. Da fragen sich viele Menschen, ob ein Fernstudium noch als Weiterbildung durchgeht und eine Bildungskarenz rechtfertigen kann. Dabei sind etwaige Befürchtungen unnötig. Denn als Weiterbildung gelten sowohl Schulabschlüsse als auch Studienabschlüsse. Es können auch Schulungen genutzt werden, die einen Bezug zum Beruf haben.

Ausbildungen sowie Weiterbildungen können grundsätzlich im Ausland und im Inland stattfinden. Wichtig ist letztlich der berufliche Bezug. Deswegen können z. B. Hobbykurse nicht für die Bildungskarenz genutzt werden, wenn Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice erhalten wird.

 

Vorteile und Voraussetzungen eines Fernstudiums in Bildungskarenz

Wer während der Bildungskarenz ein Fernstudium durchführen möchte, profitiert von 3 enormen Vorteilen. Diese wirken sich im Übrigen auch positiv auf Arbeitgebende aus:

  • Arbeitsplatz bleibt bestehen
  • Qualifikationen oder Kompetenzen erhöhen sich
  • Chance, im In- oder Ausland Aus- oder Weiterbildungen zu nutzen

 

Damit Fernstudierende das Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice im Rahmen der Bildungskarenz erhalten können, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört in erster Linie eine sog. Karenz-Vereinbarung mit dem Arbeitgebenden. Zusätzlich ist es nötig, vor der Karenzzeit min. 6 Monate lang beschäftigt gewesen zu sein. Dazu zählt auch, dass eine Arbeitslosenversicherung vorlag. In diesem Zusammenhang kommt es auch zum Tragen, dass eine Anwartschaft zum Arbeitslosengeld vorliegt.

Wer ein Fernstudium plant, sollte den Bildungsnachweis im Blick behalten. Das AMS erwartet bei einem Studium gewisse Erfolgsnachweise. Das beinhaltet vorrangig, dass Prüfungen absolviert worden sind. Diese sollten nach jedem Semester (d. h. nach 6 Monaten) nachgewiesen werden. Zusätzlich müssen die Prüfungsleistungen einem Leistungsumfang von 8 ECTS-Punkten bzw. 4 SWS (d. h. Semesterwochenstunden) entsprechen.

Es kann auch ausreichen, wenn Sie Bestätigungen einreichen. Diese können bspw. den Fortgang der Abschlussarbeit oder eine Abschlussprüfungsvorbereitung belegen. Diese Vorgaben sind zu erfüllen, damit das Weiterbildungsgeld im Anschluss an ein Semester ausbezahlt werden kann.

Zusätzlich sind die Nachweise wichtig, um das Weiterbildungsgeld reibungslos erhalten zu können. Der Arbeitsmarktservice kann das bisher bezahlte Geld auch zurückfordern. Das passiert bspw., wenn das Fernstudium frühzeitig wieder abgebrochen wird (d. h. vor dem Ende von 2 Monaten).

 

Ablauf: Wie lange ist Bildungskarenz möglich?

Die Karenzzeit kann für mindestens 2 Monate, aber höchstens 1 Jahr innerhalb von 4 Jahren, beansprucht werden. Grundsätzlich kann diese Bildungszeit auch zeitlich aufgeteilt werden. Das bedeutet, ein Teil muss immer die Mindestdauer von 2 Monaten erfüllen. Ein Beispiel kann so gestaltet sein, dass im ersten Jahr 6 Monate Karenzzeit beansprucht werden, im zweiten Jahr weitere 3 Monate.

Die Laudius Akademie für Fernstudium bietet bspw. als einziges Institut für Fernlehrgänge ein Fernstudium für die Bildungskarenz an. Hier können interessierte Arbeitnehmende die Karenzzeit für ein solches Studium nutzen. Hierfür bedarf es lediglich einige Formalitäten, die zu erledigen sind:

  • Gespräch mit Arbeitgebende: Dauer der Karenz bestimmen
  • Gespräch mit AMS: Anzahl der Wochenstunden (16 oder 20) bestimmen
  • Bei Laudius gewünschten Lehrgang auswählen
  • Anmeldung inkl. Angabe über Dauer, Wochenzahl und Bildungskarenz vornehmen
  • Bestätigung der Anmeldung beim AMS einreichen und die Karenz bestätigen lassen
  • Bildungskarenz-Lehrgang beginnen

 

Unterschied zur Bildungsteilzeit und Höhe vom Weiterbildungsgeld

Im Gegensatz zur Bildungsteilzeit erfolgt eine Bildungskarenz durch eine Freistellung von dem ausgeübten Beruf. Während der Bildungsteilzeit sind Arbeitnehmende weiterhin beschäftigt. Allerdings wird der Beruf nur noch mit reduzierter Stundenzahl ausgeübt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, sich neben dem Beruf weiterzubilden.

Die Bildungskarenz hingegen nutzt eine vollständige Freistellung. Auf diese Weise können sich Arbeitnehmende in Gänze auf das gewünschte Fernstudium bzw. den Lehrgang konzentrieren.

Viele Interessierte sind unsicher, wie hoch das Weiterbildungsgeld für das gewählte Fernstudium ausfällt. Der Arbeitsmarktservice gewährt ein Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz, dass pro Tag wenigstens 14,53 Euro beträgt. Daneben kann geringfügig zuverdient werden. Diese Grenze liegt bei rund 438 Euro je Monat.

 

Fazit: Bildungskarenz und Fernstudium – so geht das!

Die Bildungskarenz in Österreich ist ein probates Mittel, um sich der eigenen beruflichen Weiterbildung zu widmen. Hierfür können verschiedene Lehrgänge und Ausbildungen genutzt werden. Ein Fernstudiengang ermöglicht gezielte Weiterqualifikation, die durch den Arbeitsmarktservice mit dem Weiterbildungsgeld unterstützt werden kann.

Für interessierte Arbeitnehmende kann sich dadurch eine Erweiterung der eigenen Kompetenzen ergeben. Die gezielte Freistellung von der gewohnten Arbeitsstelle kann daher einige Vorteile mit sich bringen – sowohl für Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende in Österreich.

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