Viele von uns möchten sich gerne weiterbilden, häufig fehlt neben Beruf und Familie jedoch die Zeit dafür, Kurse zu besuchen und auf diese Weise vielleicht sogar die eigenen beruflichen Chancen zu verbessern bzw. dafür zu sorgen, dass man in der eigenen Firma eine bessere Position besetzen könnte und somit mehr Geld in die Haushaltskasse kommt.
In Österreich gibt es jedoch eine Möglichkeit, trotz eins aufrechten Arbeitsverhältnisses die nötige Zeit erübrigen zu können, um eine Weiterbildung zu beginnen und diese erfolgreich abzuschließen: die sogenannte Bildungskarenz. Dieses Modell ist mittlerweile immer weiterverbreitet und wird zunehmend stark genutzt wird. Es gibt jedoch auch noch die Möglichkeit der sogenannten Bildungsteilzeit. Bei uns erfahren Sie, worum es sich bei diesem Konzept genau handelt, von wem dieses in Anspruch genommen werden kann und wie Sie den Antrag auf Bildungsteilzeit in Österreich stellen. Auf diese Weise wird es Ihnen leichter fallen herauszufinden, ob diese Weiterbildungsmaßnahme vielleicht genau die richtige für Sie ist.
Inhalt
Was genau versteht man unter Bildungsteilzeit und welche Vorteile bringt diese für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber mit sich?
Mithilfe der Bildungsteilzeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit gezielt zu reduzieren, um sich stattdessen einer Aus- oder Weiterbildung zu widmen und genug Zeit zum Besuchen von Kursen, zum Lernen für Prüfungen oder der Teilnahme an einem Praktikum zu haben. Natürlich erhalten Sie in dieser Zeit von Ihrem Arbeitgeber weniger Gehalt, die entfallenden Stunden werden Ihnen dank des AMS jedoch im Zuge eines Lohnersatzes ausgeglichen und somit müssen Sie nur geringe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen und dass trotz verringerter Arbeitszeit.
Damit Sie diesen Lohnersatz jedoch erhalten und somit die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen können, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit zu reduzieren und das um mindestens 25 % bzw. höchstens 50 %. Sie müssen allerdings weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche in Ihrem bisherigen Job tätig sein und dieselbe Zeit, nämlich ebenfalls mindestens 10 Stunden in der Woche in die von Ihnen begonnene Fortbildung investieren. Die Dauer der Bildungsteilzeit kann zwischen 4 Monaten um maximal 24 Monaten innerhalb von 4 Jahren gewählt werden, wobei Sie diese keinesfalls geblockt nutzen müssen, sondern Sie auch aufteilen können.
Die Vorteile, die diese Art der Bildungsteilzeit in Österreich mit sich bringt, sind nicht schwer zu finden:
- sie können weiterhin in Ihrem bisherigen Job tätig werden
- sie verfügen über ein gesichertes Einkommen und können somit Ihre Alltagskosten decken
- sie haben die Möglichkeit, sich sowohl im In-als auch im Ausland weiterzubilden
- sollte sich die Fortbildung doch nicht als das richtige herausstellen, gehen Sie ein geringeres berufliches Risiko ein, da Sie weiterhin über einen sicheren Arbeitsplatz verfügen
Auch Unternehmen können mittelfristig durchaus von der Bildungsteilzeit profitieren, da sich Mitarbeiter nicht nur in Eigenregie fortbilden und somit nach einer kurzen Zeit eine höhere berufliche Qualifikation in das Unternehmen einbringen, auch der Erhalt einer gut eingearbeiteten Arbeitskraft in Teilzeit kann vor allem in wirtschaftlich schwierigen Situationen ein großer Vorteil sein.
Den Antrag auf Bildungsteilzeitgeld beim Arbeitsmarktservice in Österreich stellen – so funktioniert´s
Möchten Sie beim Arbeitsmarktservice einen Antrag stellen, um in Bildungsteilzeit gehen zu können und neben Ihrem aufrechten Arbeitsverhältnis eine Fortbildung zu absolvieren, müssen Sie zu diesem Zweck zunächst eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sowie Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber vorweisen können. In dieser sollte nicht nur der genaue Beginn sowie die Dauer der Bildungsteilzeit festgelegt sein, auch das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung und das dafür vorgesehene Gehalt muss darin zu finden sein. Weitere Angaben, die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber dem Antrag zur Genehmigung der Bildungsteilzeit beilegen muss sind folgende:
- die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Betrieb, die arbeitslosenpflichtversichert sind
- die Anzahl der Mitarbeiter, die sich aktuell in Bildungsteilzeit bzw. in Bildungskarenz befinden
- die wöchentliche Arbeitszeit, die die Antragstellerin/der Antragsteller in den letzten 3 Monaten als Saisonarbeiter bzw. 6 Monaten als normaler Angestellter im Betrieb tätig war
Hier finden Sie das offizielle Formular, das Sie zu diesem Zweck verwendet können.
Haben Sie dieses vollständig ausgefüllt und wurde es von beiden beteiligten Parteien unterzeichnet, können Sie es entweder online über Ihr eAMS-Konto bzw. persönlich bei Ihrem AMS-Betreuer einreichen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Weiterbildungsgeld vom AMS während der Bildungsteilzeit zu erhalten
Haben Sie sich mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber auf eine Bildungsteilzeit geeinigt, so müssen Sie dennoch einige Voraussetzungen erfüllen, um in dieser Zeit vom Arbeitsmarktservice Österreich den Lohnausfall erstattet zu bekommen. Hierfür ist es zunächst wichtig, dass das vorhandene Dienstverhältnis bereits über 6 Monate ununterbrochen besteht und somit eine Arbeitslosenpflichtversicherung über diesen Zeitraum vorliegt. Des Weiteren können Sie wie bereits erwähnt höchstens 4 bis maximal 24 Monate Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen und eine neuerliche Bildungsteilzeit kann erst nach einem Ablauf von 4 Jahren erfolgen. Zusätzlich sollte nachgewiesen werden können, dass Sie während der Bildungsteilzeit verschiedene Bildungsziele erreicht haben.
Entscheiden Sie sich für eine klassische Aus- oder Weiterbildung in Form eines Lehrganges bzw. Kurses, so müssen Sie 10 Stunden in der Woche für diesen investieren, um weiterhin Weiterbildungsgeld vom AMS zu erhalten. Haben Sie sich für einen Studiengang entschieden, so kann der 1. Nachweis nach 6 Monaten in Form von Zeugnissen erbracht werden, mit denen Sie belegen können, dass Sie Prüfungen im Ausmaß von 4 Semesterstunden bzw. 8 ECTS-Punkten erfolgreich bestanden haben.
So viel Geld erhalten Sie während der Bildungsteilzeit als Lohnausfall
Sollten Sie überlegen, ob die Bildungsteilzeit auch in Ihrem Fall infrage kommt und Sie beruflich endlich den nächsten Schritt machen möchten, wird höchstwahrscheinlich auch die Höhe der Summe, die Sie als Lohnausfall vom Arbeitsmarktservice Österreich erhalten hierbei eine Rolle spielen. Wie viel Geld Sie vom Arbeitsmarktservice in Österreich erhalten, wenn Sie sich für eine Bildungsteilzeit entscheiden und somit Stunden reduzieren ist ganz einfach zu berechnen. Pro Arbeitstag und reduzierter Stunde erhalten Sie € 0,82. Konkret Sieht das folgendermaßen aus: entscheiden Sie sich für eine Reduktion von 40 Arbeitsstunden auf 30 pro Woche, arbeiten Sie in der Bildungsteilzeit 10 Wochenstunden weniger und erhalten somit pro Tag € 8,20. Monatlich bedeutet das einen Lohnersatz von € 246, den Sie vom AMS ausbezahlt bekommen.
Fazit
Die Bildungsteilzeit stellt eine tolle Möglichkeit für all jene Personen dar, die sich gerne weiterbilden möchten, ohne dabei komplett aus dem Arbeitsalltag auszutreten und somit mehr Geld monatlich zur Verfügung zu haben bzw. am aktuellen Arbeitsplatz präsent zu bleiben.
Bevor Sie sich jedoch dafür entscheiden, ist es wichtig mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären, ob Sie dieses Angebot auch in dem Unternehmen, in dem Sie aktuell tätig sind, nutzen können. Ist das der Fall, steht einer beruflichen Weiterbildung (fast) nichts mehr im Wege.