Wie viel kostet ein Fernstudium in Österreich und wie lässt es sich mittels staatlicher Studienbeihilfe finanzieren? Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach, gibt Tipps für die Finanzierung Ihres Fernstudiums und erläutert detailliert, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe bestehen.
Inhalt
Wie viel kostet ein Fernstudium in Österreich?
Ein in Voll- oder Teilzeit absolviertes Fernstudium in Österreich kann zwischen 1.500 und 15.000 Euro kosten. Dass die Kosten so unterschiedlich hoch ausfallen, hängt zum einen vom jeweiligen Anbieter (privat oder staatlich) und zum anderen vom gewählten Abschluss sowie von der Studiendauer ab.
So ist das Fernstudium in öffentlichen Einrichtungen meist sehr viel kostengünstiger als das an privaten Hochschulen. Neben dem ÖH-Beitrag (Österreichische Hochschüler_innenschaft) von zurzeit 19,20 Euro fallen bei staatlichen Universitäten zusätzliche Semestergebühren von 363,36 Euro je Semester an. Für ein sechssemestriges Bachelorstudium muss man also mit rund 3.000 Euro rechnen.
Private Anbieter dagegen verlangen deutlich höhere Studiengebühren sowie in vielen Fällen einmalige Zahlungen, beispielsweise für das Studienmaterial oder das Ablegen von Prüfungen. Da die Anbieter frei über die Höhe ihrer Gebühren bestimmen können, sind die preislichen Unterschiede groß. So kosten manche Bachelor-Studiengänge an einer privaten Fernhochschule 8.000 Euro, andere dagegen 12.000 Euro.
Darüber hinaus spielen Studiendauer und -abschluss eine Rolle für die Kosten. Beispielsweise sind die sehr beliebten MBA-Studiengänge (Master of Business Administration) teurer als ein Master of Arts oder Science. Auch hier kommt es aber auf die Hochschule an. Aufgrund der kürzeren Studiendauer fallen die Gebühren für einen Master in der Regel nicht teurer aus als die für einen Bachelor.
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Tipps für die Finanzierung des Fernstudiums
Für Menschen, die sich im Rahmen eines Fernstudiums beruflich weiterentwickeln wollen, kann es sehr sinnvoll sein, neben dem Studium in Teilzeit weiterzuarbeiten. So schränkt man die monatliche Einkommensquelle lediglich ein, statt ganz auf sie zu verzichten.
Trotzdem verursacht ein Fernstudium natürlich Kosten, die beglichen werden müssen. Um das Studium zu finanzieren, bieten sich vor allem verschiedene Fördergelder und Stipendien an. Der Vorteil an dieser Form der Studienfinanzierung: Staatliche Förderungen müssen nicht (oder nur zum Teil) zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen für Studienbeihilfe
Anders als häufig gedacht, haben auch ältere Studierende und solche, die mitten im Berufsleben stehen, Anspruch auf Studienbeihilfe. Die Förderung beträgt zwischen fünf und 801 Euro monatlich – und kann in bestimmten Fällen sogar noch höher ausfallen. Alles, was Sie dafür erledigen müssen, ist das Ausfüllen und Einreichung eines entsprechenden Antrags.
Der Anspruch auf Studienbeihilfe ist im österreichischen Studienförderungsgesetz (StudFG) geregelt. Demnach gibt es folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Studienbeihilfe:
- österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. Drittstaatsangehörige)
- Studienbeginn vor dem 30. Geburtstag (in bestimmten Fällen bis zum 35. Geburtstag)
- noch kein abgeschlossenes Studium vorhanden (Ausnahme bei Masterstudium oder Doktoranden)
- Studienfach wurde nicht öfter als zwei Mal gewechselt
- kein Wechsel nach dem jeweils dritten eingeschriebenen Semester
Hinsichtlich der Altersgrenze gilt Folgendes: Studierende, die ein Kind haben, oder nachweislich körperlich oder geistig beeinträchtigt sind, können bis zu ihrem 35. Geburtstag Studienbeihilfe erhalten. Bei einem Masterstudium wird die Altersgrenze ebenfalls auf den 35. Geburtstag erhöht – sofern der Beginn des Bachelorstudiums vor dem 30. Geburtstags lag.
Einen Anspruch auf Studienbeihilfe haben Sie für die Mindeststudiendauer plus ein
Toleranzsemester. Können Sie überzeugende Gründe vorlegen, erhöht sich die Anspruchsdauer um weitere Semester verlängern. Für folgende Personen wird die Anspruchsdauer ohne Nachweis von Gründen verlängert:
- Studierende mit ÖH-Funktion (bis zu vier Semester)
- bei Schwangerschaft (um ein Semester)
- Studierende mit Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (um bis zu zwei Semester pro Kind)
- Studierende, die während der Anspruchsdauer einen Präsenz- oder Zivildienst ableisten (um ein Semester pro sechs abgeleistete Monate)
- Studierende mit einem Grad der Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent (um ein Semester)
Höhe der Studienbeihilfe
Für die Höhe der Studienbeihilfe entscheidend sind diese zwei Faktoren: die soziale Bedürftigkeit und ein günstiger Studienerfolg.
Das Ausmaß der sozialen Bedürftigkeit wird anhand Ihres eigenen Einkommens sowie dem Ihrer Eltern beziehungsweise dem Ihres Ehepartners/eingetragenen Partners ermittelt. Außerdem gibt es eine Zuverdienstgrenze. So dürfen Fernstudierende zusätzlich zur Studienbeihilfe pro Kalenderjahr 15.000 Euro verdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe des SBH-Beitrags auswirken würde. Darüber hinaus ist innerhalb gewisser Fristen ein Nachweis über die Leistungen im Studium vorzulegen.
Normalerweise umfasst die Studienbeihilfe einen Höchst- beziehungsweise Sockelbetrag von 500 Euro. In einigen Fällen sind aber höhere Regelzahlungen möglich. So können folgende Personengruppen eine Studienbeihilfe von 715 Euro bekommen:
- Studierende ab dem 24. Geburtstag
- verheiratete Studierende sowie solche in eingetragener Partnerschaft
- Studierende mit mindestens einem Kind
- Vollwaisen
- Selbsterhalter_innen (siehe unten)
- auswärtige Studierende
Studierende Eltern erhalten pro Kind einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat. Blinde oder hochgradig sehbehinderte oder im Rollstuhl sitzende Personen erhalten einen monatlichen Zuschlag von 160 Euro. Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Studierende bekommen monatlich sogar 420 Euro mehr.
Die weitere Berechnung der Studienbeihilfe sieht wie folgt aus: Von der je nach Personengruppe unterschiedlich ausfallenden jährlichen Höchststudienbeihilfe werden folgende Beträge subtrahiert:
- Unterhaltsleistung der Eltern beziehungsweise des Ehegatten oder eingetragenen
Partners - Jahresbetrag der bezogenen Familienbeihilfe (inklusive Kinderabsetzbetrag)
- andere Ausbildungsförderungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, beispielsweise BAföG
Das Ergebnis wird um 12 Prozent erhöht und danach durch 12 dividiert. Die auf den ganzen Euro gerundete Summe bildet die Monatsbeihilfe. Anschließend wird der Betrag für Studierende, die älter als 24 sind, um 20 Euro und für Studierende, die älter sind als 27 Jahre, um 40 Euro erhöht.
Selbsterhalter_innen-Stipendium
Sie stehen bereits mehrere Jahre im Beruf und wollen nun ein berufsbegleitendes Studium aufnehmen? Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt, ob Sie einen Anspruch auf das sogenannte Selbsterhalter/innen-Stipendium haben. Dieses erhalten Studierende, die vor dem Bezug von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre gearbeitet und sich in dieser Zeit mit einem Mindestjahreseinkommen von 8.580 Euro selbst unterhalten haben.
Mit diesem Stipendium erhalten Sie bis zu 841 Euro pro Monat. Das Einkommen der Eltern wird beim Selbsterhalter_innen-Stipendium nicht berücksichtigt. Auch hier spielen für die Höhe des Zuschusses jedoch die Höhe des eigenen Einkommens sowie der Verdienst des Ehepartners eine Rolle.
Auch für Selbsterhalter_innen gilt die Altersgrenze von 30 Jahren zu Studienbeginn. Für jedes Jahr, das die betreffenden Personen sich über die erwähnten vier Jahre hinaus selbst erhalten haben, wird die Altersgrenze um ein Jahr erhöht.
Noch ausführlichere Informationen zum Anspruch auf Studienbeihilfe in Österreich finden Sie in der Sozialbroschüre der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.