In Österreich ist das Alter, in dem man in Pension gehen kann, offiziell geregelt. Man nennt es auch Regel-Pensionsalter. Derzeit (Stand: Februar 2022) liegt dieses Alter
- Für Frauen: Bei 60 Jahren
- Für Männer: Bei 65 Jahren
Die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen aber nicht nur das Alter, sondern auch die Länge der Beschäftigung bzw. der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn nur wer auch genügend lange in das System eingezahlt hat, kann im Alter davon profitieren und eine gute Rente erwarten.
Wer nach dem 1.1.1955 geboren ist, benötigt folgende Voraussetzungen, um in Rente gehen zu können und vor allem seinen vollen Rentenanspruch zu erhalten.
- Mindestens 180 Versicherungsmonate (das entspricht 15 Jahren Berufstätigkeit)
- Davon 84 Monate Erwerbstätigkeit (das sind sieben Jahre)
Für die Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch die Pflege eines behinderten Kindes, die Pflege eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) und die Zeiten der Familien-Hospizkarenz sowie Zeiten der Kindererziehung.
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Das Regelpensionsalter wird bis zum Jahr 2033 deutlich steigen
Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung wird sich dieses Alter aber in naher Zukunft ändern. Ab dem 1. Jänner 2021 wird das Regel-Pensionsalter schrittweise angehoben, und zwar um sechs Monate pro Jahr bis ins Jahr 2033 hinein. Das bedeutet, dass Frauen im Jahr 2033 auch erst im Alter von 65 Jahren offiziell in Pension gehen dürfen. Für Männer liegt dann das Regelpensionsalter bei 70 Jahren. Wenn die Menschen per Gesetz immer länger arbeiten müssen, wird bei vielen der Wunsch nach einer Teilzeitlösung immer größer. Denn viele Menschen möchten nach jahrzehntelanger Arbeit mit zunehmendem Alter etwas kürzertreten – vor allem dann, wenn das eigene Haus abbezahlt ist und die Kinder schon längst auf eigenen finanziellen Füßen stehen. Dann ist die eigene Freizeit wichtiger, als der Verdienst.
Die häufigsten Gründe für Altersteilzeit sind:
- Der Wunsch nach mehr Freizeit
- Die Belastung in der Arbeit wird zunehmend als zu groß empfunden
- Man möchte bei der Betreuung der Enkel unterstützen.
- Der Übergang in die Pension erfolgt fließender
Verschiedene Modelle für die Altersteilzeit
Wer im Alter weniger arbeiten will, hat verschiedene Möglichkeiten: Die Altersteilzeit mit der kontinuierlichen Reduktion der Arbeitszeit, zum Beispiel 30 statt 40 Wochenstunden. Die zweite Möglichkeit ist das Blockmodell. Man arbeitet im gleichen Ausmaß weiter wie bisher, erhält allerdings nur ein Teilzeitgehalt und kann dadurch aber früher komplett in Pension gehen. Dieses Modell nennt man Blockmodell. Die maximale Freizeitphase in diesem Modell beträgt 2,5 Jahre.
Die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit
Die Alterszeit kann – je nach Absprache mit dem Arbeitgeber – flexibel gestaltet werden. Möglich ist es, die eigene Arbeitszeit in einem Ausmaß von 40 bis 60 Prozent zu reduzieren. Wichtig ist, dass es sich um eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit handelt. Anders ist es bei der Teilpension, wo man früher in Pension geht und früher eine geblockte Phase an Zeit in Anspruch nehmen kann.
Das Arbeitsmarktservice bezahlt einen Lohnausgleich von 50 Prozent für die entfallene Arbeitszeit. Das bedeutet, dass das Gehalt nicht in dem Maße sinkt, wie die Arbeitszeit reduziert wird. Hier zwei konkrete Beispiele, um dies zu verdeutlichen:
- Wer in seiner Altersteilzeit nur noch 50 % arbeitet, bekommt dennoch noch 75 % seines Gehalts.
- Arbeitet man in Altersteilzeit 60 %, bekommt man noch 80 % seines Gehalts.
Die Sozialversicherungsbeiträge orientieren sich aber immer noch am vollen Gehalt.
Wichtig: Abschläge berücksichtigen
So schön die Altersteilzeit auch klingt, beim Geld muss man dafür Einbußen in Kauf nehmen. Pro Jahr, das man die Altersteilzeit beansprucht, muss man mit Abschlägen von 5,1 Prozent rechnen, das sind pro Monat 0,425 Prozent. Das mag auf den ersten Blick nicht nach viel Geld klingen. Nimmt man aber zum Beispiel die Altersteilzeit für drei Jahre in Anspruch, summieren sich die Abschläge auf stolze 15 %. Beim Beginn der Pension verzichtet man dann jeden Monat auf über 15 % der Bruttopension. Das gilt aber nur, wenn man komplett früher in Pension geht. Arbeitet man in Altersteilzeit weiter, werden diese Abschläge vermieden.
Ist es möglich, Altersteilzeit und Teilpension in Kombination zu beanspruchen?
Ja, das ist möglich, und zwar für maximal fünf Jahre. Dabei handelt es sich dann um einen geförderten Zeitraum einer Verkürzung der Arbeitszeit mit Lohnausgleich.
In Altersteilzeit mit 55 Jahren
Schon mit 55 Jahren in Alterszeit ist zu gehen, ist aktuell nur für Frauen möglich, die vor Juni 1965 geboren sind.
In Altersteilzeit mit 57 Jahren
In Altersteilzeit mit 57 Jahren kann aktuell nur ein begrenzter Personenkreis gehen. Und zwar handelt es sich um Frauen, die zwischen 02.06.1965 und 01.12.1965 geboren sind.
In Altersteilzeit mit 59 Jahren
Die Altersteilzeit mit 59 Jahren ist aktuell nur für Frauen möglich. Das wird nach aktueller Gesetzeslage für Frauen noch bis zum Jahr 2031 so bleiben. Dann beträgt das Regelpensionsalter 64,5 Jahre und eine Altersteilzeit mit 59 Jahren ist nicht mehr möglich.
Für Männer ist ein Antritt der Altersteilzeit mit 59 Jahren noch nicht möglich, da der Abstand zum Regelpensionsalter 6 Jahre beträgt.
In Altersteilzeit mit 61 Jahren
Das ist sowohl für Männer als auch für Frauen möglich. Frauen mit 61 Jahren befinden sich ein Jahr über dem Regelpensionsalter. Wenn sie dann noch arbeiten wollen, ist dies in Teilzeit ohne Probleme möglich. Männer mit 61 Jahren befinden sich vier Jahre vor dem Regelpensionsalter und können daher mit 61 ebenfalls nur noch in Altersteilzeit arbeiten.
In Altersteilzeit mit 63 Jahren
Mit 63 Jahren in Altersteilzeit zu gehen ist aktuell problemlos möglich, und zwar für Frauen wie für Männer. Denn Frauen mit 63 Jahren liegen über dem Regelpensionsalter. Männer mit 63 Jahren befinden sich 2 Jahre vor dem Regelpensionsalter und können daher mit 63 Jahren problemlos in Altersteilzeit gehen.
Kann ich auch später in Pension gehen?
Neben der Möglichkeit, früher in Pension zu gehen, besteht auch die Möglichkeit später in Pension zu gehen. Und zwar später, als es das Regelpensionsalter vorsieht. In diesem Fall bekommt man sogar einen Bonus. Für jedes Jahr, das man über das Regelpensionsalter hinaus gearbeitet hat, erhalten Sie 4,2 Prozent mehr Alterspension. Der Bonus kann insgesamt für drei Jahre in Anspruch genommen werden. In diesen Bonusjahren ist auch Ihr Beitrag zur Pensionsversicherung niedriger, das heißt Ihr monatliches Nettoeinkommen erhöht sich. Für die Pension wird aber der volle Beitrag angerechnet.