Das A bis Z der Ausbildung zum Psychotherapeuten in Österreich

In Österreich ist die Ausbildung zum Psychotherapeuten seit dem Jahr 1991 im Psychotherapie-Gesetz, kurz genannt PthG, geregelt. Sie setzt sich aus zwei verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  1. Psychotherapeutisches Propädeutikum – ein allgemeiner Lehrteil
  2. Psychotherapeutisches Fachspezifikum – ein fachlicher Teil, welcher theoretisches und praktisches Wissen vermitteln soll

 

Das Berufsbild des Psychotherapeuten

Die Psychotherapie ist ein unabhängiges Heilverfahren in der Gesundheitsbranche, welche sowohl zur Behandlung von psychischen als auch von psychosomatischen und psychosozialen Leiden entwickelt wurde. Mit der Hilfe einer individuell auf die Diagnose eines Patienten abgestimmten Psychotherapie soll Betroffenen in Lebenskrisen geholfen, ihr seelisches Leid gelindert oder geheilt und mitunter sollen auch gestörte Verhaltens- oder Denkweisen verändert werden.

 

Sinnvoll kann die Psychotherapie dabei vor allem bei folgenden Leiden bzw. Erkrankungen sein:

  • Sucht
  • Depression
  • Funktionelle / körperliche Störungen und Beschwerden
  • Belastende Lebenskrisen
  • Traumata aus der Vergangenheit
  • Psychosomatische Erkrankungen durch ungelöste Probleme

 

Informationen zu den zwei Teilen der Ausbildung

Das psychotherapeutische Propädeutikum (allgemeiner Teil)

Beim psychotherapeutischen Propädeutikum handelt es sich um den ersten der beiden Teile der Ausbildung zum Psychotherapeuten in Österreich. Er stellt die Basis für sämtliche Aus- und Weiterbildungen zum Psychotherapeuten dar. Im zweiten Teil werden dann unterschiedliche Methoden zur Behandlung erlernt, welche auch gesetzlich anerkannt sind.

Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung,
die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.

Absolvieren kann das psychotherapeutische Propädeutikum allerdings nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören vor allem

  • die volle Handlungsfähigkeit in jeglicher Hinsicht auf die Ausübung des Berufs
  • eine abgeschlossene Reifeprüfung an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder auch die Reifeprüfung an einer Mittelschule oder auch eine Studienberechtigungsprüfung entsprechend der geltenden Regeln des österreichischen Studienberechtigungsgesetzes
  • ein mit der Reifeprüfung gleichwertiger, anerkannter Abschluss im Ausland
  • eine Ausbildung in der medizinisch-technischen Branche entsprechend des österreichischen Bundesgesetzes oder auch eine Ausbildung in der Krankenpflege absolviert hat

 

Weiterhin muss einer der nachfolgenden Studienabschlüsse nachgewiesen werden können:

  • Pädagogischer Hochschulabschluss
  • Abschluss der Akademie für Sozialarbeit
  • Abschluss im Studiengang Musiktherapie (Bachelor)
  • Abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitsdienst
  • Abgeschlossenes Studium in Psychologie, Medizin, Kommunikationswissenschaft, Theologie, Philosophie oder Pädagogik
  • Abgeschlossenes Lehramtsstudium für das Lehramt an der höheren Schule

 

Sofern keine dieser Abschlüsse vorhanden sind, so muss der Antragsteller einen Antrag zur Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums stellen bzw. eine Eignungsprüfung, die vom Psychotherapiebeirat, durchlaufen.

 

Das psychotherapeutisches Fachspezifikum (fachlicher Teil)

Beim psychotherapeutischen Fachspezifikum handelt es sich um den zweiten Teil der Ausbildung zum Psychotherapeuten, der sich wiederum aus einem kurzen theoretischen und einem großen praktischen Teil zusammensetzt. Das Fachspezifikum soll den Auszubildenden Schritt für Schritt auf seine künftige Tätigkeit als Psychotherapeut vorbereiten.

Hat der Auszubildende einen großen Teil der praktischen und theoretischen Ausbildung bereits absolviert, so erhält er anschließend den Titel „Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“. Er ist ab diesem Zeitpunkt dazu befugt, selbstständig Klienten zu behandeln. Allerdings muss seine Arbeit noch genau protokolliert werden und geschieht stets unter Aufsicht (Supervision) von erfahrenen Therapeuten, die ihm bei seiner Arbeit beratend und unterstützend zur Seite stehen.

 

Informationen zu Kosten für das Propädeutikum

Abhängig vom jeweiligen Ausbildungsträger betragen die Kosten für das psychotherapeutische Propädeutikum normalerweise zwischen 4.500 und 8.500 Euro allein für den Theorieteil. Hinzu kommen außerdem die Kosten für je 20 Stunden Supervision sowie für 50 Stunden Selbsterfahrung als Psychotherapeut.

 

Diese Voraussetzungen gelten für das psychotherapeutische Fachspezifikum:

Der Auszubildende muss

  • in allen Belangen hinsichtlich der Berufsausbildung voll handlungsfähig sein
  • sein 24. Lebensjahr vollendet haben
  • sein psychotherapeutisches Propädeutikum erfolgreich beendet haben
  • ein abgeschlossenes Medizin-, Pädagogik-, Psychologie-, Kommunikations- oder Theologiestudium oder auch einen in Österreich anerkannten Abschluss eines Studiums an einer ausländischen Hochschule vorweisen kann

 

Die Voraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum und für den fachlichen Teil sind teilweise identisch, unterscheiden sich aber in gewissen Punkten.

 

Kosten für das Fachspezifikum:

Abhängig vom Ausbildungsträger, der Dauer der Ausbildung und deren Umfang betragen die Kosten zwischen 25.000 und 50.000 Euro.

Ein wichtiger Tipp für Auszubildende: Die Kosten für die Ausbildung zum Psychotherapeuten lassen sich steuerlich geltend machen!

 

Die Berufsberechtigung zum Psychotherapeuten

Um nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung selbstständig als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten zu dürfen, muss – wie bereits erwähnt – zunächst die geistige und körperliche Eignung für diese Tätigkeit in jedem Fall gegeben sein. Beide Teile, also das psychotherapeutische Propädeutikum und das psychotherapeutische Fachspezifikum, müssen erfolgreich absolviert und abgeschlossen werden. Mit Beginn der Ausübung der Tätigkeit als selbstständiger Psychotherapeut ist es zudem eine Grundvoraussetzung, dass der Absolvent sein 28. Lebensjahr vollendet hat. Er muss zudem ausreichend gute Deutschkenntnisse für seine Arbeit in Österreich besitzen, vertrauenswürdig sein und darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Darüber hinaus wird ein Antrag zur Eintragung in die Psychotherapeutenliste Österreichs gestellt.

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