Rehabilitationsgeld in Österreich: Großer Ratgeber

Reha-Geld gilt als Ansporn für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei ersetzt es die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen. Dadurch lenkt das Rehabilitationsgeld in Österreich den Fokus klar auf die Wiedereingliederung. Der Wiedereinstieg in den beruflichen Arbeitsmarkt steht hierbei klar im Zentrum. Was bedeutet das im Einzelnen und wie ist es ausgestaltet? Darauf geht dieser Artikel im folgenden ein.

Die Reform des gesetzlichen Systems zur (vorzeitigen) Pensionierung vor einigen Jahren brachte eine wesentliche Änderung für Betroffene mit sich: das Rehabilitationsgeld. Dieser Anspruch entstammt den Berufsunfähigkeitspensionen und Invaliditätspensionen. Der Fokus liegt durch die Neuregelung klar auf die Rehabilitation von Betroffenen. Anstatt sie demnach befristet mit einer Invaliditätspension zu versorgen, soll der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt sichergestellt werden. Das gelingt vor allem durch die Kombination von Rehabilitationsmaßnahmen und einem sog. Umschulungsgeld bzw. Reha-Geld. Was bedeutet das für Sie konkret?

 

Wiedereingliederung in Österreich – mit Rehabilitationsgeld

Die Begriffe Reha-Geld und Umschulungsgeld werden häufig in einem Atemzug genannt bzw. vermischt. Dabei existieren klare Unterschiede zwischen diesen beiden Begrifflichkeiten. Demnach ist zwischen einer medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu differenzieren, so besagen es die Richtlinien zu den Sozialleistungen in Österreich. Was heißt das?

Das Rehabilitationsgeld wird für Maßnahmen ausgezahlt, die aufgrund von medizinischen Gründen eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bewirken sollen. Bspw. gilt diese Geldleistung vorrangig Sie, wenn eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall die Erwerbsunfähigkeit begründet. Dann sind Maßnahmen nötig, damit Sie bald wieder arbeitsfähig sein können. Dieses Geld wird von der Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherungausbezahlt.

Im Gegensatz zum Reha-Geld betrifft das Umschulungsgeld die rein beruflich bedingte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Bspw. sind Personen betroffen, die keinen Unfall bei der Arbeit hatten, aber dennoch den gewohnten Beruf nicht länger ausüben können. Das kann vorkommen, wenn Sie sich beruflich neuorientieren möchten. Da es sich hierbei um eine Sicherung des Lebensunterhalts handelt, während Umschulungsmaßnahmen absolviert werden, zahlt es der Arbeitsmarktservice. Eine vorliegende Arbeitslosigkeit ist hierbei ein wesentliches Kriterium für die Gewährung der Leistung.

 

Ziel des Reha-Geldes und wer es bekommt

Das übergeordnete Ziel des Geldes liegt darin, Ihre Fähigkeit zum Arbeiten zu bewahren. Der Ursprung liegt hierbei immer in einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Diese Invalidität soll in Österreich nicht dazu führen, dass Betroffene dem Ruhestand entgegentreten – auch nicht vorübergehend. Stattdessen soll der Grundsatz verfolgt werden, dass vor der Pension stets eine Rehabilitation zu unterstützen ist. Die geeigneten Maßnahmen zu diesem Zweck sollen demnach die allgemeine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, so das Sozialministerium.

Procedere
Tritt bei Ihnen eine Invalidität auf, prüft zunächst die Pensionsversicherung die Umstände. Dabei wird auch überprüft, inwiefern eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Sobald festgestellt wird, dass diese Arbeitsunfähigkeit nicht von Dauer ist, kommt Ihre Krankenversicherung zum Tragen. Sie zahlt demnach den Versicherungsfall in Form des Rehabilitationsgeldes. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf eine Auszahlung?

Anspruchsberechtigt sind in erster Linie Personen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren worden sind. Zusätzlich muss ein entsprechender Bescheid von der Pensionsversicherung vorliegen, in dem die Berufsunfähigkeit für wenigstens ein halbes Jahr (d. h. 6 Monate) bestätigt wird. Als letzte Vorgabe wird das Umschulungsgeld bezahlt, wenn eine Rehabilitation im Beruf weder zweckdienlich noch zumutbar ist, so die österreichische Gesundheitskasse.

 

Wie hoch fällt das Reha-Geld aus und wie wird es berechnet?

Mit welcher Summe ist zu rechnen? Das fragen sich Betroffene von Invalidität immer wieder. Die Höhe ergibt sich zunächst einmal aus der sog. Bemessungsgrundlage. Dadurch ergibt sich in jedem Fall für in Österreich lebende Personen ein monatlicher Mindestsatz von 1030,29 Euro. Diese Auszahlungssumme kann sich mithilfe der Bemessungsgrundlage weiter erhöhen. Die folgenden zwei Bemessungssätze sind wesentlich:

  • die Hälfte der Bemessungsgrundlage für eine Inanspruchnahme/einen Bezug von Tag 1 bis 42
  • 60 Prozent von der Bemessungsgrundlage erhalten Anspruchsberechtigte ab dem 43. Tag der Inanspruchnahme

 

Wie wird die Bemessungsgrundlage bestimmt? Die Grundlage für das Umschulungsgeld ergibt sich stets aus dem letzten Bruttolohn, sofern dieser sozialversicherungspflichtig war. Zudem darf der Lohn nicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stammen. Für die Berechnung des Reha-Geldes werden sämtliche Überstunden und Zuschläge berücksichtigt. Das betrifft ebenfalls das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Dieses fließt mit weiteren 17 Prozentpunkten in die Auszahlungssumme ein.

 

Antrag und Pflicht zur Meldung: Wie erhalten Sie das Geld?

Der Weg zur Rehabilitation ist finanziell unkompliziert gestaltet. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen, um es zu erhalten. Dieser Prozess der Prüfung und Auszahlung erfolgt für gewöhnlich automatisch durch die Pensionsversicherung und Gesundheitskasse. Allerdings sind einige Änderungen innerhalb von zwei Wochen der Gesundheitskasse mitzuteilen, um den Erhalt des Geldes zu gewährleisten. Zu diesen Änderungen gehören vor allem jene, die das Einkommen betreffen. Konkret bedeutet das, es besteht eine Meldepflicht, sobald sich bei Ihnen wie folgt etwas ändert:

  • Beginn einer Erwerbstätigkeit
  • Ortswechsel
  • Wechsel der Meldeadresse innerhalb Österreichs
  • Wechsel der Adresse ins Ausland (Auswanderung bzw. Übersiedlung)
  • Änderung der monatlichen Einkommensverhältnisse

 

Einschränkungen: Wann gibt es kein Geld?

Es kann passieren, dass das Geld für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht ausbezahlt wird. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Sofern ein genereller Anspruch vorliegt, kann das Ausbleiben der Zahlung durch die nachstehenden Umstände erklärt werden:

  • beim weiteren Erhalt von Gehalts- und Lohnzahlungen
  • keine Teilnahme am sog. Case Management
  • keine Teilnahme an den vorgesehenen Reha-Maßnahmen
  • Erhalt von Entschädigungszahlungen oder Abfindungen (Bsp.: Kündigung oder Urlaub)

 

In Österreich ist das Rehabilitationsgeld unmittelbar mit dem Case Management gekoppelt. Dabei handelt es sich um speziell geschulte Fachkräfte. Sie unterstützen Betroffene während diese die Geldleistung von der Krankenversicherung erhalten. Sie melden sich für gewöhnlich automatisch bei Betroffenen, sobald diese das Geld beziehen – es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

 

Fazit – Reha-Geld in Österreich

Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach einer Arbeitsunfähigkeit steht im Fokus des neu reformierten Systems. Das sog. Rehabilitationsgeld ersetzt hierbei die Pensionszahlungen. Es soll den Wiedereinstieg in den Beruf auf zumutbare Weise ermöglichen. Jahrgänge ab 1964 können diese Zahlungen unter bestimmten Umständen erhalten.

Dieser Artikel hat Ihnen die wichtigsten Fragen zu Geldleistung beantwortet und zusätzlich geklärt, wie sich das Rehageld vom Umschulungsgeld unterscheidet. Schlussendlich sind keine Sorgen notwendig, um die finanziellen Mittel der Gesundheitskasse zu beziehen. Es ist kein Antrag zu stellen. Stattdessen erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Auszahlung automatisch durch die Pensions- und Krankenversicherungen.

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