Umschulung noch mit 40, 50 oder 60 Jahren?

Eine Weiterbildung im mittleren oder fortgeschrittenen Alter kann eine großartige Chance sein, sich beruflich in Österreich noch einmal neu zu orientieren. Zahlreiche Anbieter von Fern- und Präsenzlehrgängen ermöglichen auch berufserfahrenen Personen eine Umschulung oder Weiterbildung. Bei der Frage nach der Finanzierung der Umschulung kommt es vor allem darauf an, ob Sie derzeit arbeitslos sind oder sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. So fördert der österreichische Arbeitsmarktservice überwiegend Umschulungen, die dazu dienen, die betreffende Person wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

 

Informationsangebot in den verschiedenen Bundesländern

Obwohl die Zweifel häufig groß sind: Auch mit 40, 50 oder sogar 60 Jahren macht eine Umschulung noch Sinn. Die Gründe, in diesem Alter noch einmal umzuschulen, können vielfältiger Art sein – und zum Beispiel in der eigenen Gesundheit, Arbeitslosigkeit oder dem Wunsch nach einem beruflichen Neustart begründet sein.

Egal, ob mit 30 oder 50 – jede Umschulung sollte Ihnen eine Zukunftsperspektive auf dem Arbeitsmarkt bieten. Beliebt sind daher vor allem Weiterbildungen im kaufmännischen Bereich, in der IT und Mediengestaltung oder als Steuerfachangestellte.

Recherchehilfen
Alle österreichischen Bundesländer führen zur Information ihrer Bürger_innen eigene Datenbanken, in denen diese nach Weiterbildungsmöglichkeiten suchen können. Die Weiterbildungsdatenbank des Arbeitsmarktservice (AMS) bietet darüber hinaus gebündelte Informationen zum Thema Weiterbildungen für ganz Österreich.

Weitere Anlaufstellen für alle, die auf der Suche nach der richtigen Umschulungsmaßnahme sind, sind kommerzielle Weiterbildungsanbieter wie das Wirtschaftsförderungsinstitut oder das Berufsförderungsinstitut Österreich.

 

Umschulungsanbieter Österreich

Die österreichische Weiterbildungslandschaft beherbergt unzählige Anbieter von Weiterbildungen und Umschulungen der verschiedensten Berufsgruppen und Fachbereiche. Die bekanntesten AMS-geförderten Anbieter sind folgende:

  • Berufsförderungsinstitut Österreich: An den Standorten des BFI in den einzelnen Bundesländern sowie in zahlreichen Online-Kursen können Umschüler_innen in den Fachbereichen IT, Gesundheit und Soziales, Logistik, Management und Wirtschaft, Pädagogik und Beratung, Sprachen, Technik und Ökologie sowie Tourismus absolvieren.
  • Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI): Auch das WIFI verfügt über mehrere Standorte in den einzelnen Bundesländern und bietet Kurse in den Bereichen Wirtschaft und Recht, Gesundheit und Wellness, Handel und Verkehr, Handwerk und Gewerbe, IT und Medien, Sprachen, Technik und Tourismus an.
  • Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung (FAB): Der Verein bietet arbeitslosen Menschen Training in den Bereichen IT, Kommunikation und Telefonverkauf an. Außerdem unterstützen die Mitarbeiter bei der Jobsuche.
  • ZAM Österreich: Das unterstützt Frauen beim Nachholen von Lehrabschlüssen, kurzen Qualifizierungen und von speziellen Fachhochschullehrgängen. Dafür arbeiten die Zentren für Ausbildungsmanagement eng mit der lokalen Wirtschaft zusammen.
  • Schulungszentrum Fohnsdorf: Umschulungen können Sie in dieser Einrichtung des AMS Steiermark in den Bereichen CAD-, Schweiß und Elektrotechnik, IT, Logistik und Metalltechnik, Office und Logistik sowie Tourismus machen,
  • Ausbildungszentrum Vorarlberg GmbH: Das Ausbildungsangebot umfasst Ausbildungen in der IT, Elektrotechnik, Betriebslogistik, Büro, Einzelhandel, Fahrradmechatronik, Malerei und Beschichtungstechnik, Metallbearbeitung, Restaurant- und Systemgastronomie sowie Tischlerei.

 

Förderung für die Umschulung mit 40, 50 oder 55

Menschen, die arbeitslos sind und durch eine Umschulung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen wollen, erhalten eine spezielle Förderung seitens des AMS. Diese muss beim AMS beantrag werden (online oder persönlich) und umfasst folgende Beihilfen:

  • Deckung des Lebensunterhalts
  • Kurskosten, beispielsweise Gebühren, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
  • Kursnebenkosten wie Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

 

Dabei gilt, dass die Kurskosten und Kursnebenkosten in jedem Fall zu 100 Prozent übernommen werden. Die Förderung zur Deckung des Lebensunterhalts beläuft sich stets auf eine Summe, die mindestens genauso hoch ist wie Ihr Arbeitslosen- oder Notstandsgeld. Etwaige Familienzuschläge werden hier mit eingerechnet. Selbstverständlich sind Sie für die Dauer der Beihilfe kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Sie erhalten die Beihilfe des AMS so lange, wie die Maßnahme (beziehungsweise das Maßnahmenpaket, bestehend aus mehreren Kursteilen) dauert.

 

Doch wie ist es um Weiterbildungen bestellt, die sich nicht für die Förderung durch den AMS qualifizieren?

Weiterbildungswillige, die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, aber eine Umschulung anstreben, erhalten hierfür keine dauerhafte Förderung. Solche Weiterbildungen müssen dementsprechend selbst finanziert werden.

Lediglich Umschulungsmaßnahmen, die bei bestimmten Bildungsträgern (siehe § 3Z9) durchgeführt werden, sind förderungs- beziehungsweise zuschussfähig. So fördern die Bundesländer die betreffenden Weiterbildungen mit einem einmaligen Zuschuss. Dieser besteht aus einer Basisförderung und – bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen – einem Bildungsbonus.

Der Bildungsbonus: Kurz erklärt
Während die Basisförderung 30 Prozent der Kurskosten übernimmt, gibt es beim Bildungsbonus eine Förderung von zusätzlichen 20 Prozent. Den Bildungsbonus erhalten Sie allerdings nur, wenn sich die Kurskosten auf mindestens 500 Euro belaufen. Die maximale Förderhöhe beträgt 3.500 Euro.

Basisförderung und Bildungsbonus sind an keine bestimmte Personen- oder Altersgruppe gebunden. Auch spielt die inhaltliche Ausrichtung der Umschulungsmaßnahme keine Rolle. Es werden also sowohl Kurse im CNC-Fräsen als auch Weiterbildungen in der Alten- oder Krankenpflege finanziell unterstützt. Worauf man bei der Bewerbung achten sollte, ist, dass der Förderantrag spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn bei der zuständigen Landesbehörde vorliegen muss.

 

Sonderfall: Umschulung aus gesundheitlichen Gründen

Einen Sonderfall bei der finanziellen Förderung stellen Umschulungen von Personen dar, die ihren früheren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Diese Gründe können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein. Einziges Kriterium ist die Arbeitsunfähigkeit der betreffenden Person.

Man spricht hier von beruflicher Rehabilitation, deren Ziel stets die Wiedereingliederung der betroffenen Person am Arbeitsmarkt ist. Wer sich also aus gesundheitlichen Gründen für eine Umschulung entscheidet, kann mit finanzieller Unterstützung in Form des sogenannten Umschulungsgelds von der Rentenversicherung rechnen.

Abhängig von der Ausgangssituation und dem jeweiligen Kostenträger, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt. So übernimmt die Rentenkasse in der Vorbereitungsphase sowie während der Maßnahmendurchführung die kompletten Kosten für die berufliche Umschulung. Dabei beläuft sich das Umschulungsgeld auf die Höhe des Arbeitslosengelds – und wird unmittelbar während der Umschulung sogar um 22 Prozent erhöht.

Um das Umschulungsgeld zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. So benötigen Sie eine Bestätigung der Pensionsversicherung über Ihren Rechtsanspruch auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme. (In dem Bescheid muss zudem die Feststellung vermerkt sein, dass die Maßnahme zweckmäßig und zumutbar ist.) Darüber hinaus sind Sie zur aktiven Mitarbeit aufgefordert, wenn es um die Auswahl und Planung der Rehabilitationsmaßnahme geht.

Mehr Informationen zum Umschulungsgeld gibt es hier.

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