Umschulungsgeld in Österreich – Ihr umfassender Ratgeber

Hat man erst mal seinen Traumberuf gefunden, sich eine gewisse Kompetenz in einem Fachbereich erworben und ist man auch noch mit seinem Arbeitsumfeld mehr als zufrieden, glauben die meisten Menschen beruflich angekommen zu sein. Für viele Menschen stimmt das auch, doch was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage dazu ist, seinen erlernten Beruf auszuüben und sich stattdessen einer anderen Tätigkeit zuwenden muss? Ist das der Fall, so haben Sie in Österreich die Möglichkeit Umschulungsgeld zu beantragen und auf diese Weise dafür zu sorgen, weiterhin Ihre Lebenserhaltungskosten decken zu können und dennoch eine weitere Ausbildung bzw. Weiterbildung zu absolvieren.

Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen, wie hoch das Umschulungsgeld in Österreich ausfällt und worauf es sonst noch bei diesem Thema zu achten gilt, um keine bösen Überraschungen zu erleben, erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema Umschulungsgeld.

 

Das Umschulungsgeld in Österreich im Überblick

Können Sie aufgrund einer Allergie, einer Verletzung, psychischer Überbelastung oder auch einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung Ihre bisherige Arbeit nicht weiter ausführen, bzw. sind Sie vielleicht nicht dauerhaft, jedoch im Ausmaß von mindestens 6 Monaten berufsunfähig, so kann eine Umschulung der richtige Weg für Sie zurück in den Berufsalltag sein. Ist eine solche Umschulungsmaßnahme zudem zumutbar, wird diese vom Arbeitsmarktservice in Österreich auch aktiv von Ihnen gefordert werden, damit Sie weiterhin Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

Um einen neuen beruflichen Weg einschlagen zu können, erhalten Sie vom AMS ein sogenanntes Umschulungsgeld. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Sie sich über die Finanzierung Ihrer täglichen Erhaltungskosten sowie der Ausbildung selbst keine Gedanken machen müssen und Ihnen das Besuchen einer Umschulungsmaßnahme auch wirklich möglich ist. Damit Sie dieses Geld erhalten ist es neben einiger anderen Voraussetzungen notwendig, sowohl bei der Auswahl, der Planung und natürlich auch der Durchführung der Umschulung aktiv mitzuarbeiten und sich somit selbst einzubringen.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Umschulungsgeld zu erhalten?

Sollten Sie das Gefühl haben bzw. Symptome aufweisen, die den Verdacht nahe legen, dass Sie aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren aktuellen Beruf weiter auszuüben, reicht diese subjektive Einschätzung von Ihnen selbst natürlich noch nicht aus, um beim Arbeitsmarktservice in Österreich Umschulungsgeld zu beantragen. Deshalb ist es zunächst wichtig, einen Arzt aufzusuchen und somit mit einer kompetenten Person darüber zu sprechen, inwieweit eine Umschulungsmaßnahme in Ihrem aktuellen gesundheitlichen Zustand die richtige Entscheidung wäre bzw. die einzige Möglichkeit darstellt, um weiterhin beruflich tätig sein zu können. Anschließend müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Umschulungsgeld zu erhalten und sich somit einer neuen beruflichen Aufgabe zu widmen:

  • Sie erhalten von Ihrer Pensionsversicherung nach eingehender Überprüfung den Bescheid, dass Ihnen eine berufliche Maßnahme zur Rehabilitationssituation laut dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, kurz ASVG zusteht und Sie mit somit einen Rechtsanspruch auf Umschulungsgeld haben.
  • Zudem wird von der Pensionsversicherung sichergestellt, dass eine solche berufliche Rehabilitation in Ihrem Falle sowohl zweckmäßig als auch zumutbar ist und Sie somit wieder in den Arbeitsalltag integriert werden können.
  • Sie zeigen Bereitschaft, sowohl bei der Auswahl der richtigen Umschulungsmaßnahme, der Planung dieser sowie der Durchführung aktiv mitzuarbeiten und Sie erfolgreich abzuschließen.

 

Wie hoch ist das Umschulungsgeld in Österreich?

Sollte für Sie eine Umschulungsmaßnahme infrage kommen und erfüllen Sie die Voraussetzungen, um diese vom AMS finanziert zu bekommen, erhalten Sie zwölfmal im Jahr Umschulungsgeld. Die Summe, die Ihnen dabei zusteht, hängt maßgeblich von der Tatsache ab, ob Sie sich erst Gedanken über die Art der Umschulung machen, oder diese bereits aktiv durchführen. Während der Zeit der Planung sowie der Auswahl der richtigen Fortbildungsmaßnahme erhalten Sie Geld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Dieses beträgt in Österreich 55 % Ihres letzten Jahres-Nettoeinkommens. Beginnen Sie nun mit Ihrer Umschulung, so wird der Betrag des Arbeitslosengeldes um zusätzliche 22 % erhöht.

Die Mindesthöhe des Umschulungsgeldes beträgt während einer aktiven Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung jedoch täglich € 36,27 (Stand 2019) . Das entspricht einem monatlichen Einkommen von € 1088,10. Zudem ist das Umschulungsgeld, das Sie in Österreich erhalten steuerfrei und Ihnen stehen zudem weiterhin alle Familienzuschläge zu, wenn Sie bereits Kinder haben und für diese sorgen.

 

Darf ich während der Umschulung einen Job ausüben und Geld dazuverdienen?

Generell haben Sie die Möglichkeit, auch während einer Umschulungsmaßnahme weiterhin beruflich tätig zu sein. Hierbei ist es jedoch wichtig zu wissen, dass Sie die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von aktuell € 446,81 keinesfalls überschreiten dürfen. Ist das dennoch der Fall und Sie verdienen mehr, müssen Sie mit einer Reduzierung des Umschulungsgeldes um den jeweiligen Betrag bzw. bei mehrmaligem Verstoß gegen diese Bestimmung mit einer kompletten Streichung des Umschulungsgeldes rechnen.

 

Über welchen Zeitraum ist es möglich, Umschulungsgeld vom Arbeitsmarktservice zu erhalten?

Generell wird Ihnen das Umschulungsgeld ab dem Tag ausbezahlt, an dem Sie von Ihrer Pensionsversicherung dem Bescheid erhalten, dass Ihnen dieses nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zusteht. Damit das aber auch wirklich so ist, müssen Sie das Umschulungsgeld innerhalb von 4 Wochen beim Arbeitsmarktservice in Österreich beantragen. Dies können Sie entweder direkt online über Ihr eAMS-Konto tun oder persönlich bei Ihrem AMS-Betreuer. Sollten Sie Ihr Umschulungsgeld nicht rechtzeitig beantragen und dies erst nach Ablauf der bereits erwähnten 4 Wochen nachholen, wird Ihnen dieses jedoch erst ab dem Tag ausbezahlt, an dem Sie es beantragt haben.

Die Auszahlung des Umschulungsgeldes erfolgt bis zu dem Ende jenes Monates, an dem Ihre letzte berufliche Umschulungsmaßnahme abgeschlossen wurde.

 

Ist es möglich zusätzlich zum Umschulungsgeld eine weitere Finanzierung vom Arbeitsmarktservice zu erhalten?

Die Teilnahme an einer Umschulung kann mit großen Kosten verbunden sein, die häufig mit dem Umschulungsgeld alleine nicht abgedeckt werden können. Das ist auch der Grund, warum Sie zusätzlich die Möglichkeit haben, weitere Förderungen zu erhalten, um Ihre berufliche Rehabilitation erfolgreich abzuschließen und dennoch weiterhin Ihre Lebenserhaltungskosten zu decken. Dabei ist es jedoch wichtig zu wissen, dass verschiedene Förderungen nur in bestimmten Bundesländern ausbezahlt werden und Sie sich daher direkt beim AMS erkundigen sollten, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrem konkreten Fall und in Ihrer aktuellen Wohnsituation zur Verfügung stehen.

Wird Ihnen eine zusätzliche Beihilfe zum Erhalt des Umschulungsgeldes gewährt, übernimmt das Arbeitsmarktservice Österreich bis zu 100 % aller Kosten, die Sie mithilfe von Belegen nachweisen können, wobei hier sowohl Fahrtkosten als auch Kosten für Ihre Fort bzw. Weiterbildung berücksichtigt werden.

Die Kosten, die bei einer Umschulung entstehen sollten Sie daher keinesfalls davon abhalten, Ihre beruflichen Chancen zu nutzen und somit in einem neuen Job Fuß fassen zu können.

Schreibe einen Kommentar