Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz in Österreich – so viel Geld gibt es

Um sich umfassend weiterbilden zu können oder sogar eine völlig neue berufliche Richtung einzuschlagen, benötigt man nicht nur sehr viel Zeit, sondern vor allem auch Geld. Für Menschen, die bereits im Berufsleben stehen und für ihre Haushaltskosten selbstständig aufkommen müssen, kann sowohl das eine als auch das andere eine große Herausforderung darstellen. In Österreich haben Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, ihren Traum von der Weiterbildung bzw. der Fortbildung dank der Bildungskarenz doch noch wahr werden zu lassen und das ohne große finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.

Worum es sich hierbei genau handelt, mit wie viel Geld Sie während der Bildungskarenz in Österreich rechnen dürfen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um dieses zu erhalten, erfahren Sie hier.

 

Worum genau handelt es sich bei der Bildungskarenz in Österreich und welche Vorteile bringt diese mit sich?

Sind Sie auf der Suche nach einem Weg, um sich aus-bzw. weiterzubilden, ohne dafür Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen zu müssen, haben Sie in Österreich die Möglichkeit auf das Modell der Bildungskarenz zurückzugreifen. In diesem Fall werden Sie über den Zeitraum der Ausbildung bzw. Weiterbildung freigestellt, erhalten im Gegenzug dazu allerdings keinen Lohn bzw. kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Generell ist es möglich, innerhalb von 4 Jahren bis zu 12 Monate Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Möchten Sie einen Antrag auf Weiterbildung Geld stellen, so können Sie dies direkt online über Ihr eAMS-Konto oder persönlich über Ihren AMS-Berater tun.

Die Vorteile der Bildungskarenz liegen hierbei auf der Hand:

  • Sie können nach der Bildungskarenz wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren und sind somit beruflich abgesichert
  • Sie verfügen weiterhin über ein gesichertes Einkommen, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen zum Erhalt des Weiterbildungsgeldes
  • Sie sind weiterhin sowohl kranken-, unfall- wie auch pensionsversichert
  • um welche Art der Fortbildung es sich handelt bzw. wo diese stattfinden soll, spielt dabei kaum eine Rolle. Sie sollten jedoch bedenken, dass Hobby-bzw. Freizeitkurse in den meisten Fällen nicht vom AMS als Weiterbildungskurse akzeptiert werden und somit auch kein Antrag auf Weiterbildungsgeld gestellt werden kann bzw. dieser wahrscheinlich nicht bewilligt wird.

 

Die Unternehmen profitiert ebenfalls davon, wenn Sie sich als Mitarbeiter dazu entscheiden in Bildungskarenz zu gehen und sich fortbilden, da Sie mit einer besseren Qualifikation zurückkommen und der Firmenleitung zudem der Zeitpunkt bekannt ist, an dem Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten.

 

Wie viel Geld erhalte ich während der Bildungskarenz?

Generell richtet sich die Summe des Weiterbildungsgeldes an der Höhe des Arbeitslosengeldes, das Sie im Falle eines Jobverlustes erhalten würden. In Österreich bedeutet das, dass Sie grundsätzlich 55 % Ihres letzten Jahres-Nettoeinkommens erhalten, wobei hier der Tagessatz berechnet wird.

Während Sie diesen Tagessatz in der Bildungskarenz für maximal ein Jahr beziehen können, ist das Arbeitslosengeld im Gegensatz dazu auf höchstens 20 Wochen beschränkt. Sollte Ihr letztes Jahres-Nettoeinkommen sehr gering ausgefallen sein, erhalten Sie als Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz einen Mindestbetrag in der Höhe von 14,53 Euro täglich, also umgerechnet € 435,90 im Monat.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, während dem Erhalt des Weiterbildungsgeldes in der Bildungskarenz dazuzuverdienen, hierbei dürfen Sie die Geringfügigkeitsgrenze allerdings nicht überschreiten. Diese liegt aktuell bei 446,81 Euro monatlich (Stand 2019). Ob Sie dieser geringfügigen Tätigkeit weiterhin bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber nachgehen oder Sie sich für einen anderen Job entscheiden, spielt hierbei keine Rolle. Natürlich kann es auch sein, dass Sie in Ihrer neuen Aus-bzw. Weiterbildung Einkünfte generieren. Ist das der Fall, dürfen diese keinesfalls das 1,5 fache der Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, da Sie ansonsten Ihren Anspruch auf den Erhalt des Weiterbildungsgeldes verlieren.

 

Bildungskarenz in Österreich – Ihr sicherer Weg in eine neue berufliche Zukunft

Hat man den Antrag auf eine gesetzliche Bildungskarenz erstmal beim Arbeitgeber wie auch beim Arbeitsmarktservice gestellt und wurde diesem zugestimmt, rückt für viele Menschen der große Traum von einer neuen beruflichen Zukunft in greifbare Nähe. Dieser Schritt sollte jedoch keinesfalls allzu leichtfertig gewählt werden, da Sie in der Bildungskarenz keinen Anspruch auf Ihr bisheriges Gehalt haben und stattdessen Weiterbildungsgeld vom AMS erhalten. Damit das aber auch wirklich so ist, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Zunächst müssen Sie dafür sorgen, dass eine gemeinsame Vereinbarung mit Ihrer aktuellen Arbeitgeberin/ Ihrem aktuellen Arbeitgeber getroffen wird und diese/dieser einer gesetzlichen Bildungskarenz zustimmt.
  • Damit der Antrag auf eine gesetzliche Bildungskarenz und somit dem Erhalt von Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice genehmigt wird, müssen Sie für mindestens 6 Monate ununterbrochen bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und offiziell angemeldet gewesen sein.
  • Ein Bildungsnachweis für die jeweilige Aus- oder Weiterbildungen muss erbracht werden. Diese kann entweder in Form einer Bestätigung durch die jeweilige Schulungseinrichtung geschehen, in der Sie eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden in der Woche besuchen werden, bzw. bei der Aufnahme eines Studiums nach 6 Monaten erfolgen. In diesem Fall müssen Sie erfolgreich abgeschlossene Prüfungen im Ausmaß von mindestens 4 Semester-Wochenstunden oder auch 8 ECTS-Punkten nachweisen können.

 

In einigen Fällen ist es zudem ratsam, sich direkt an eine AMS-Beraterin oder einen AMS-Berater zu wenden um abzuklären, ob eine Bildungskarenz für Sie infrage kommt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie üblicherweise als Saison-Arbeitskraft tätig sind oder Sie vorhaben, nach einer klassischen Elternkarenz Weiterbildungsgeld in Anspruch zu nehmen, um zum Beispiel Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern bzw. eine bessere Balance zwischen Familie und Karriere anstreben.

 

Den Anspruch auf Weiterbildungsgeld verlieren – hier gilt es vorsichtig zu sein

Mit der Möglichkeit der Bildungskarenz und somit dem Erhalt des Weiterbildungsgeldes soll gezielt dafür gesorgt werden, Menschen eine Weiter-bzw. Fortbildung zu ermöglichen, die bereits im Berufsleben stehen. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie selbstverständlich wie bereits erwähnt einige Voraussetzungen erfüllen sowie Nachweise über Lernerfolge erbringen. Ansonsten kann es durchaus passieren, dass das Weiterbildungsgeld nicht mehr weiter vom AMS ausbezahlt bzw. in besonders schwerwiegenden Fällen sogar zurückgefordert wird.

Sollten Sie zum Beispiel die Bildungskarenz abbrechen und bereits nach weniger als 2 Monaten wieder in Ihr altes Arbeitsverhältnis zurückkehren bzw. sich statt die Fortbildung zu besuchen nach einem neuen Job umsehen, kommt es zur Rückforderung des Weiterbildungsgeldes durch das österreichische Arbeitsmarktservice. Können Sie hingegen nicht die notwendigen Nachweise über Lernerfolge erbringen, kommt es zur sofortigen Einstellung des Weiterbildungsgeldes.

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